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Die EU Richtlinie „Network and Information Security“ (NIS-2) in Deutschland gesetzlich umgesetzt

Mit NIS-2 hat Deutschland nun verspätet die EU-Vorgaben (Richtlinie (EU) 2022/2555) in ein deutsches Gesetz gegossen. Das sogenannte NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 06.12.25 in Kraft getreten und regelt damit rechtswirksam verbindlich für Unternehmen die Cybersicherheit. Ziel ist ein hohes, einheitliches Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme. Konkret bezieht sich das nationale Gesetz auf wesentliche Einrichtungen sensibler Infrastruktur (Energie, Wasser, Gesundheit, Verkehr, Digitales). Dazu gehören Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Hersteller kritischer Produkte (u.a. Wehrindustrie und deren Zulieferer), aber auch IT-Dienstleister. Jedes Unternehmen ab 50 MitarbeiterInnen oder ab 10 Mio. € Umsatz sollte hier prüfen, ob es im Anwendungsbereich liegt. Wenn dies so ist, gelten komplexe Pflichten. Sicherheitskonzepte und Risikoanalysen müssen erstellt, der Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen muss definiert und Krisenpläne erstellt werden. Darüber hinaus müssen Meldepflichten bei Vorfällen eingehalten werden. Geschäftsleitungen sind hier in der Umsetzung und Implementierungspflicht.

 

Das Bundesamt für Sicherheit & Informationstechnik (BSI) hat nun Anfang Januar ein Portal zur Registrierung der betroffenen Stellen freigeschaltet. Entsprechende Fristen (z. B. bis Anfang März 2026) sind zu beachten.

 

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