Die Europäische Union hat die EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) erlassen und der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) entsprechend ausformuliert: Unternehmen ab 50 MitarbeiterInnen müssen hausintern ein System zum Schutz von „Whistleblowern“ einrichten. Sofern Sie im Anwendungsbereich liegen, müssen Sie einen (internen) Meldekanal einrichten, in dem sowohl schriftliche, mündliche als auch persönliche Meldungen abgegeben werden können.
Unsere Leistungen
Nightingale SMART
Vertraulich Hinweise geben – sicher und einfach
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Online-Meldekanal
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Optional: Telefon-Kanal
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Schulung & Report
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Fallmanagement Stufe 1: Aufnahme & Protokollierung (7-Tage-Frist)
Nightingale PREMIUM
Transparenter und sicherer Prozess zur Fallklärung
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Alle Leistungen
Nightingale SMART -
Fallmanagement Stufe 2: Erstbeurteilung & Plausibilitätsprüfung (90-Tage-Frist)
Nightingale FULL-SERVICE
Hinweismanagement mit abschließender Rechtsprüfung und Beratung
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Alle Leistungen
Nightingale Premium -
Fallmanagement Stufe 3: Juristische Prüfung
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Individuelle Zusatzberatung
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Head of Sales Herr Jan Westphal gerne zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular mit oder rufen Sie uns an, wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und uns bei Ihnen zurückmelden.
Häufige Fragen
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ermöglicht Mitarbeitern und anderen berechtigten Personen, vertraulich oder anonym Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße und Missstände innerhalb eines Unternehmens zu melden. Es unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und ist ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Compliance-Managements.
Warum eine Softwarelösung für ein Hinweisgebersystem?
Ein digitales Hinweisgebersystem ermöglicht die sichere und strukturierte Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße. Eine Hinweisgebersystem-Software erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen an interne Meldestellen, schützt vertrauliche Informationen und unterstützt ein effizientes Compliance-Management.
Welche Unternehmen benötigen ein Hinweisgebersystem?
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten grundsätzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wobei für bestimmte Branchen besondere Regelungen gelten. Ein digitales Hinweisgebersystem unterstützt diese Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten und der vertraulichen Bearbeitung eingehender Meldungen.
Können Hinweise anonym abgegeben werden?
Ein digitales Hinweisgebersystem kann die anonyme Meldung von Gesetzesverstößen ermöglichen, ohne dass Hinweisgeber ihre Identität offenlegen müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz empfiehlt die Bearbeitung anonymer Hinweise, verpflichtet Unternehmen jedoch nicht generell dazu, einen anonymen Meldekanal bereitzustellen.
Wie schützt ein Hinweisgebersystem die Vertraulichkeit?
Ein digitales Hinweisgebersystem unterstützt den Schutz der Identität von Hinweisgebern und betroffenen Personen durch vertrauliche Meldewege und kontrollierte Zugriffsberechtigungen. Dadurch können Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Bearbeitung von Hinweisen besser erfüllen.
Wie unterstützt ein Hinweisgebersystem die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Eine Hinweisgebersystem-Software unterstützt Unternehmen bei der gesetzeskonformen Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Hinweisen sowie bei der Einhaltung vorgeschriebener Rückmeldefristen. Sie erleichtert die Organisation interner Meldestellen und trägt dazu bei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes strukturiert umzusetzen.