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Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG)
Am 23. November 2023 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit ihm werden europäische Vorgaben hinsichtlich der systematischen Erfassung von Vergiftungsfällen auf nationaler Ebene umgesetzt und ein Vergiftungsregister beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtet. Zudem erfolgt eine punktuelle Anpassung der guten Laborpraxis (GLP) und eine Anpassung der Straf- und Bußgeldvorschriften an die Verbote des Unionsrechts. Neben diesen drei Kernpunkten des Gesetzes, werden auch die Informationspflichten von Lieferanten, die Erzeugnisse nach der REACH-Verordnung in Verkehr bringen, präzisiert. Die Änderungen im ChemG sind grundsätzlich am 24. November 2023 in Kraft getreten, die Regelungen in Bezug auf das Vergiftungsregister gelten erst ab dem 1. Januar 2026.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi-VwV)
Die Ersatzbaustoffverordnung trat am 1. August 2023 in Kraft und etablierte einheitliche Regeln für die Nutzung mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken. Ihr Hauptziel ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und umweltschonenden Bauweise. Die Verordnung legt Standards für Herstellung, Einbau und Verwertung fest, um eine ressourceneffiziente Vorgehensweise zu unterstützen. Sie betrifft Aufbereitungsanlagen, Bauherren, und Betreiber und Verwender von Ersatzbaustoffen, bringt jedoch weiterhin Diskussionen über die „Abfall“-Klassifizierung der Baustoffe hervor.
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG), am 17. November verabschiedet, legt verbindliche Ziele für End- und Primärenergieverbrauch fest. Es erfordert Einsparungen von öffentlichen Stellen, Unternehmen und Rechenzentren. Detaillierte Anforderungen an Energieeinsparungen, Melde- und Managementsysteme werden je nach Verbrauch festgelegt. Die genaue Umsetzung ist noch offen, aber frühzeitige Planung und ständige Updates sind entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften. Prüfung der aktuellen Informationen von BAFA und BfEE ist ratsam.
Die Novelle des GEG – Das gilt für Heizungsanlagen ab 2024
Am 19. Oktober ist die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), in den Medien als Heizungsgesetz bezeichnet, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt grundsätzlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Abweichend davon treten einige neue Regelungen in Bezug auf die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen sowie auf den hydraulischen Abgleich und weiterer Maßnahmen zur Heizungsoptimierung am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Kernpunkt der Novelle des GEG ist die neue Pflicht, dass ab dem 1. Januar 2024 die meisten neu eingebauten Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für bestimmte Neubauten und Bestandsgebäude sind jedoch Übergangsfristen verankert. Zudem wird mit der GEG-Novelle unter anderem ein Verbot für das Betreiben von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen ab dem Jahr 2045 festgelegt.
Die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791
Am 20.09.2023 wurde die neue europäische Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791 veröffentlicht. Sie bildet den Rahmen für die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zur Förderung der Energieeffizienz und wird ab 2025 die bisherige Richtlinie 2012/27/EU ablösen.
Veröffentlichung der ersten europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS Set 1)
Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Delegierten Rechtsakt für das Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, wodurch erstmals verbindliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festgelegt wurden. Diese Standards basieren auf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und betreffen Unternehmen, die der CSRD unterliegen. Die ESRS sollen voraussichtlich Ende des Jahres nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Die neue EU-Batterieverordnung ist da
Die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) tritt im August in Kraft. Sie umfasst Nachhaltigkeitsvorgaben, CO2-Fußabdruck für Batterien, strengere Kennzeichnungspflichten, Mindestrezyklatgehalte und Konformitätsverfahren. Änderungen betreffen Elektrofahrzeugbatterien, Gerätebatterien und Industriebatterien. Hersteller und Händler müssen sich auf umfassende Regelungen zur Batterieentsorgung und -kennzeichnung einstellen.
Die Ersatzbaustoffverordnung ist in Kraft getreten – ein kurzer Überblick
Die Ersatzbaustoffverordnung trat am 1. August 2023 in Kraft und etablierte einheitliche Regeln für die Nutzung mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken. Ihr Hauptziel ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und umweltschonenden Bauweise. Die Verordnung legt Standards für Herstellung, Einbau und Verwertung fest, um eine ressourceneffiziente Vorgehensweise zu unterstützen. Sie betrifft Aufbereitungsanlagen, Bauherren, und Betreiber und Verwender von Ersatzbaustoffen, bringt jedoch weiterhin Diskussionen über die „Abfall“-Klassifizierung der Baustoffe hervor.
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) konkretisiert die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2020/2184 zum Trinkwasserschutz und legt detaillierte Anforderungen für die Qualität und Sicherheit von Trinkwasser fest. Sie betrifft verschiedene Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und legt einen präventiven Ansatz für den Trinkwasserschutz entlang der gesamten Versorgungskette fest. Dies umfasst Einzugsgebiet, Gewinnung, Speicherung, Verteilung und Entnahmestellen.
EU-Parlament hat neue Batterieverordnung beschlossen
Am 14. Juni hat das EU-Parlament die neue EU-Batterieverordnung beschlossen, die überarbeitete und neue Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung von Batterien in der EU festlegt. Die Verordnung bringt viele neue Pflichten und Vorgaben für Hersteller und Entsorgungs- und Recyclingbetriebe mit sich. Das Ziel der Verordnung besteht darin, den CO2-Ausstoß von Batterien zu verringern und Batterien nachhaltiger, haltbarer und leistungsfähiger zu machen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Mehrfachnutzung sowie der Wieder- und Weiterverwendung von Batterien.