Das im Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) wurde am 16. Dezember 2022 im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr am vergangenen Freitag (10.02.2023) dem Gesetz nicht zugestimmt und somit das Gesetzgebungsverfahren vorerst gestoppt. Kritik zum Gesetz kam vor allem von den unionsregierten Ländern, da diese befürchten, für einen erheblichen Aufwuchs der bürokratischen Belastungen von Unternehmen sorgen könne. Vor allem KMUs könnten finanziell und bürokratisch zu stark belastet werde.

Der Bundestag und die Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, damit dieser mit den Ländern über einen Kompromiss berät. Jetzt ist abzuwarten, ob Abstriche von der Ampel-Koalition bezüglich des Gesetzesvorhaben gemacht werden oder die Gesetzvorlage so abgeändert wird, dass keine Zustimmung des Bundesrats mehr erforderlich ist.

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht sollte bereits bis Dezember 2021 erfolgen. Da Deutschland bereits jetzt über ein Jahr im Rückstand ist und dieser sich nun noch vergrößern wird, ist mit Strafzahlungen durch die EU zu rechnen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Bundesregierung anstrebt eine möglichst schnelle Durchsetzung des Gesetzes zu erwirken.

Trotz der starken Kritik am Hinweisgeberschutzgesetz, ist davon auszugehen, dass entsprechend der Whistleblower-Richtlinie auch kleinere und mittlere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern Meldekanäle für Hinweisgeber und die damit verbundenen Anforderungen bis Ende dieses Jahres umsetzen bzw. erfüllen müssen. Diesbezüglich besteht allerdings die Möglichkeit, dass die bisherigen Anforderungen gegebenenfalls noch etwas entschärft werden.

Sollten sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz und den damit Verbundenen Anforderungen haben oder möchten bereits jetzt mit der Umsetzung in Ihrem Unternehmen beginnen, sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend und unterstützend zur Seite!

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Söhnke Salzmann

Söhnke Salzmann

M. Sc. Economics

Tel: +49 (0)561 96996-43
Email: salzmann@bfu-ag.de

Herr Salzmann betreut den Bereich ESG / Nachhaltigkeit. Hier liegt der Fokus auf den Anforderungen an Unternehmen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bzw. der erfolgreichen Implementierung von Nachhaltigkeitsberichten / LCA.
Neben diesen Aufgaben ist er Vertriebsreferent der BfU AG.

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