Die Europäische Union hat die EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) erlassen und der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) entsprechend ausformuliert: Unternehmen ab 50 MitarbeiterInnen müssen hausintern ein System zum Schutz von „Whistleblowern“ einrichten. Sofern Sie im Anwendungsbereich liegen, müssen Sie einen (internen) Meldekanal einrichten, in dem sowohl schriftliche, mündliche als auch persönliche Meldungen abgegeben werden können.
Unsere Leistungen
Nightingale SMART
Rechtskataster erläutert und automatisch aktualisiert
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Online-Meldekanal
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Optional: Telefon-Kanal
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Schulung & Report
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Fallmanagement Stufe 1: Aufnahme & Protokollierung (7-Tage-Frist)
Nightingale PREMIUM
Das ideale Instrument für ISO-zertifizierte Unternehmen
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Alle Leistungen
Nightingale SMART -
Fallmanagement Stufe 2: Erstbeurteilung & Plausibilitätsprüfung (90-Tage-Frist)
Nightingale FULL-SERVICE
Für den zusätzlichen Betreuungsbedarf
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Nightingale Premium -
Fallmanagement Stufe 3: Juristische Prüfung
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Individuelle Zusatzberatung
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Head of Sales Herr Jan Westphal gerne zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular mit oder rufen Sie uns an, wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und uns bei Ihnen zurückmelden.