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Neufassung der TRGS 561 – Was sollten Unternehmen prüfen?

Seit dem 4. Mai 2026 gilt die Neufassung der TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“. Die Technische Regel wurde umfassend an den aktuellen Stand zugrundeliegender Vorschriften und Regelwerke, insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), angepasst und enthält mehrere Änderungen, die sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken können.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Aktualisierung der Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB) sowie der Arbeitsplatzgrenzwerte für Cadmium und Cobalt. Dadurch können sich die Maßstäbe zur Beurteilung von Belastungen am Arbeitsplatz und die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen ändern.

Außerdem werden die Anforderungen an die räumliche Gestaltung von Arbeitsbereichen konkreter gefasst. Die TRGS unterscheidet nun genauer zwischen einer räumlichen Abgrenzung, einer räumlichen Abtrennung und einer vollständigen räumlichen Trennung von Arbeitsbereichen. Unternehmen erhalten dadurch klarere Vorgaben, welches Schutzniveau organisatorisch und baulich erwartet wird.

In der bisherigen Fassung wurde für Chrom(VI)-Verbindungen noch der Begriff „Beurteilungsmaßstab“ verwendet, welcher nun entfällt. Dafür erfolgt die Bewertung nun entsprechend der aktuellen Systematik der GefStoffV und der TRGS 910, was eine einheitlichere Terminologie innerhalb des Gefahrstoffrechts schafft.

Ebenfalls neu ist die stärkere Einbindung des Risikokonzepts der TRGS 910, wodurch die Bewertung der Expositionen stärker risikobezogen erfolgen muss; dazu zählt u. a., dass Schutzmaßnahmen noch stärker an den tatsächlichen Risikobereichen ausgerichtet werden. Insbesondere bei höheren Risiken werden technische und organisatorische Maßnahmen detaillierter gefordert.

Darüber hinaus wurden die Anforderungen im Zusammenhang mit der Information von Fremdfirmen erweitert. Unternehmen müssen bei bestimmten Tätigkeiten weiterhin über mögliche Gefährdungen informieren. Neu aufgenommen wurde dabei ausdrücklich die Reinigung von Maschinen und Anlagen, sofern eine Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

Für betroffene Unternehmen empfiehlt es sich daher, bestehende Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen sowie Informationsanforderungen gegenüber Fremdfirmen auf Aktualität zu überprüfen.

Wir unterstützen Sie gern bei diesbezüglichen Fragen und Bedarfen! Statt Rechtsänderungen mühsam selbst auszuwerten, erhalten Sie mit CertLex verständliche Erläuterungen, konkrete standortbezogene Handlungsempfehlungen und einen schnellen Überblick darüber, welche Auswirkungen neue Vorschriften auf Ihr Unternehmen haben können. Unsere Schwestergesellschaft, die BfU Dr. Poppe AG, steht Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der Implementierung neuer Anforderungen in die betriebliche Praxis.

Dr. Antonia Goldner

Dr. Antonia Goldner

Vorstand

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