Einführung neuer Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung

Einführung neuer Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung

Adressatenkreis: Hersteller, Importeure, Lieferanten und nachgeschaltete Anwender von in Verkehr gebrachten Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen bzw. nicht in Verkehr gebrachten Stoffen, die der Registrierung oder Meldung nach der REACH-Verordnung unterliegen (vgl....