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Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Kraft getreten

Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Kraft getreten

Im Rahmen des am 6. März 2025 in Kraft getretenen TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes werden zentrale Änderungen der europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG in nationales Recht überführt. Kernstück des Gesetzes ist die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), welches den Europäischen Emissionshandel in nationales Recht umsetzt. Durch die Novellierung werden u. a. Anpassungen im bestehenden europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) vorgenommen und ein neues zweites europäisches Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) für die Sektoren „Gebäude“ und „Straßenverkehr“ eingeführt. Zudem wird die Ablösung des bereits seit 2021 durch das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführten nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) durch das EU-ETS 2 bis 2027 geregelt.

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Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Am 22. Januar 2025 wurde die neue Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) veröffentlicht. Sie bildet den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU und löst die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab. Die PPWR verfolgt das Ziel, wie im Green Deal beschrieben, bis 2030 sämtliche Verpackungen auf wirtschaftlich tragbare Art und Weise wiederverwendbar und recyclingfähig zu gestalten. Sie legt eine Vielzahl neuer Anforderungen, unter anderem an das Verpackungsdesign, die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen und Vorgaben zu Mehrwegsystemen, fest.

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Novellierung der Gefahrstoffverordnung – wesentliche Änderungen

Novellierung der Gefahrstoffverordnung – wesentliche Änderungen

Im Rahmen der Verordnung zur Änderung Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vom 2. Dezember 2024 wurden umfangreiche Änderungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgenommen. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt in der Präventionsoptimierung arbeitsbedingter Erkrankungen durch Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, wodurch es zu wesentlichen Neuerungen in Bezug auf den Arbeitsschutz im Umgang mit krebserregenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorien 1A und 1B (KMR-Stoffe) sowie Asbest kommt.

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Revision der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Revision der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Am 20. November 2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung veröffentlicht. Es kommt zu zahlreichen Änderungen in der CLP-Verordnung. Insbesondere werden neue Einstufungsregeln eingeführt, Konkretisierungen der Kennzeichnungsvorschriften und Etikettierungsvorgaben vorgenommen und Möglichkeiten der digitalen Kennzeichnung, neue Regelungen für Werbung, Fernabsatz und Onlineangebote sowie harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung eingeführt. Die Änderungen der CLP-Verordnung bringen neue Pflichten für Hersteller, Importeure, Inverkehrbringer, Händler und nachgeschaltete Anwender mit sich.

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TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 vom Bundeskabinett beschlossen

TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 vom Bundeskabinett beschlossen

Am 25. Juli 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1760, CSDDD) in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für bestimmte Sorgfaltspflichten von großen europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten sowie ihren Tochterunternehmen bezüglich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit.

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Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD)

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD)

Am 25. Juli 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1760, CSDDD) in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für bestimmte Sorgfaltspflichten von großen europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten sowie ihren Tochterunternehmen bezüglich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit.

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Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) – Ökodesign-Anforderungen für fast alle physischen Produkte

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) – Ökodesign-Anforderungen für fast alle physischen Produkte

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), angenommen am 27. Mai 2024, setzt nachhaltige Kriterien für nahezu alle physischen Produkte. Sie ersetzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und legt Anforderungen für Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit fest. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen Produktgestaltung im Einklang mit dem European Green Deal. Die ESPR führt unter anderem einen digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label und einen Reparierbarkeits-Index ein. Besonders betroffen sind Textilien, Möbel, Reifen und Elektronikprodukte. Große Unternehmen müssen unverkaufte, gebrauchsfähige Textilien und Schuhe zukünftig vernichtungsfrei halten. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft, und bis März 2025 wird die Kommission detaillierte Arbeitspläne erstellen.

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Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) – wichtige Neuerungen für Nichtwohngebäude

Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) – wichtige Neuerungen für Nichtwohngebäude

Die EU-Gebäuderichtlinie 2024 (EPBD) zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Sie ersetzt die Richtlinie 2010/31/EU bis Mai 2026 und setzt strengere Vorgaben für Nullemissionsgebäude, Mindestenergieeffizienzstandards, Solarenergie und gebäudetechnische Systeme. Die Mitgliedstaaten müssen diese Maßnahmen bis 2030 bzw. 2033 umsetzen und die Gesamtenergieeffizienz verbessern.

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Das neue Cannabisgesetz (CanG) – Bedeutung für den Arbeitsschutz

Das neue Cannabisgesetz (CanG) – Bedeutung für den Arbeitsschutz

Das neue Cannabisgesetz (CanG) hat Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen Präventionsmaßnahmen ergreifen, den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz regulieren und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Sicherheitsbedürfnis ihrer Beschäftigten berücksichtigen. Es gibt noch keine einheitlichen Regelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabiseinfluss. Unternehmen sollten klare Verhaltensregeln implementieren und auf Prävention und Sensibilisierung setzen.

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