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TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 vom Bundeskabinett beschlossen
Am 25. Juli 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1760, CSDDD) in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für bestimmte Sorgfaltspflichten von großen europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten sowie ihren Tochterunternehmen bezüglich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD)
Am 25. Juli 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1760, CSDDD) in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für bestimmte Sorgfaltspflichten von großen europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten sowie ihren Tochterunternehmen bezüglich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit.
Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) – Ökodesign-Anforderungen für fast alle physischen Produkte
Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), angenommen am 27. Mai 2024, setzt nachhaltige Kriterien für nahezu alle physischen Produkte. Sie ersetzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und legt Anforderungen für Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit fest. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen Produktgestaltung im Einklang mit dem European Green Deal. Die ESPR führt unter anderem einen digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label und einen Reparierbarkeits-Index ein. Besonders betroffen sind Textilien, Möbel, Reifen und Elektronikprodukte. Große Unternehmen müssen unverkaufte, gebrauchsfähige Textilien und Schuhe zukünftig vernichtungsfrei halten. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft, und bis März 2025 wird die Kommission detaillierte Arbeitspläne erstellen.
Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) – wichtige Neuerungen für Nichtwohngebäude
Die EU-Gebäuderichtlinie 2024 (EPBD) zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Sie ersetzt die Richtlinie 2010/31/EU bis Mai 2026 und setzt strengere Vorgaben für Nullemissionsgebäude, Mindestenergieeffizienzstandards, Solarenergie und gebäudetechnische Systeme. Die Mitgliedstaaten müssen diese Maßnahmen bis 2030 bzw. 2033 umsetzen und die Gesamtenergieeffizienz verbessern.
Das neue Cannabisgesetz (CanG) – Bedeutung für den Arbeitsschutz
Das neue Cannabisgesetz (CanG) hat Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen Präventionsmaßnahmen ergreifen, den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz regulieren und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Sicherheitsbedürfnis ihrer Beschäftigten berücksichtigen. Es gibt noch keine einheitlichen Regelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabiseinfluss. Unternehmen sollten klare Verhaltensregeln implementieren und auf Prävention und Sensibilisierung setzen.
Neue EU-Verordnungen über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) und ozonabbauende Stoffe
Neue EU-Verordnungen (EU) 2024/573 & (EU) 2024/590 verschärfen Regelungen für F-Gase und ozonabbauende Stoffe ab 11. März 2024. Ziel: Klima- und Ozonschutz. Verbot, strengere Auflagen und Pflichten für Unternehmen. Wir bieten Beratung zur Umsetzung der Verordnungen. Compliance ist verbindlich und bis 2026 müssen Mitgliedsstaaten Sanktionen erlassen.
Neue EU-Reparaturvorschriften beschlossen
Das Europäische Parlament und der Rat haben neue EU-Reparaturvorschriften beschlossen, um Verbraucherrechte zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Hersteller müssen defekte Waren auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist reparieren und transparente Preisangaben machen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Reparaturmarkt zu stärken und Verbrauchern die Suche nach Reparaturdiensten zu erleichtern. Die Richtlinie tritt nach formeller Verabschiedung in Kraft, und Mitgliedsstaaten haben 18 Monate Zeit zur Umsetzung.
Die neue Lösungsmittelverordnung – Änderungen und Neuerungen der 31. BImSchV
Die neue Lösungsmittelverordnung (31. BImSchV) tritt in Kraft, basierend auf EU-Kommissionsbeschlüssen zur besten verfügbaren Technik. Sie verschärft Grenzwerte für VOC in betroffenen IED-Anlagen und führt eine Prüfpflicht für Lösungsmittelbilanzen ein. Bestehende Anlagen müssen bis 2029 umrüsten, Ausnahmen gelten.
Ein kurzer Überblick zu den Neuerungen im Energiebereich und Emissionshandel im Jahr 2024
Erfahren Sie in unserem Überblick die wesentlichen Neuerungen im Energiebereich und Emissionshandel für das Jahr 2024. Die Änderungen, initiiert durch verschiedene Rechtsakte und das Haushaltsfinanzierungsgesetz, betreffen insbesondere energieintensive Unternehmen und das Produzierende Gewerbe.
Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG)
Am 23. November 2023 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit ihm werden europäische Vorgaben hinsichtlich der systematischen Erfassung von Vergiftungsfällen auf nationaler Ebene umgesetzt und ein Vergiftungsregister beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtet. Zudem erfolgt eine punktuelle Anpassung der guten Laborpraxis (GLP) und eine Anpassung der Straf- und Bußgeldvorschriften an die Verbote des Unionsrechts. Neben diesen drei Kernpunkten des Gesetzes, werden auch die Informationspflichten von Lieferanten, die Erzeugnisse nach der REACH-Verordnung in Verkehr bringen, präzisiert. Die Änderungen im ChemG sind grundsätzlich am 24. November 2023 in Kraft getreten, die Regelungen in Bezug auf das Vergiftungsregister gelten erst ab dem 1. Januar 2026.