VO (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-VO zur KI)
Am 27.07.2026 trat die Verordnung (EU) 2026/1744 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689, (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230 in Kraft. Die Änderungen basieren auf der Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI).
Aktuelle Erfahrungen aus der Praxis in Bezug auf die technischen Entwicklungen von KI-Systemen und auch zum Stand der behördlichen Durchsetzbarkeit, zeigten den Bedarf, bestimmte Regelungen anzupassen und auch den Zeitplan für das schrittweise Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), welche seit 01.08.2024 in Kraft ist, teilweise zu verschieben. Gleichzeitig sollen Erleichterungen erfolgen, um Europa als Markt für innovative Technologien zu stärken.
Fristverschiebung für Hochrisiko-KI
Die Frist der Einhaltung bestimmter Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen verschiebt sich zeitlich weiter nach hinten. Diese müssen nun weitgehend erst ab dem 02.12.2027 Beachtung finden.
Erleichterungen für kleine Midcap-Unternehmen
Die im Vorherein für KMU geltenden bürokratischen Entlastungen, werden teilweise auf kleine Midcap-Unternehmen ausgeweitet. Darunter zählen zum Beispiel die technische Dokumentation und ein der Unternehmensgröße angemessenes Qualitätsmanagementsystem. Midcap-Unternehmen weisen zumeist ein höheres Innovationsniveau und einen höheren Digitalisierungsgrad als KMU auf, unterlagen jedoch zuvor Vorschriften für Großunternehmen.
Lockerung der KI-Kompetenz-Anforderung
Durch die Überarbeitung des Artikels 4, wird die Pflicht von Arbeitgebern zur KI-Schulung der Mitarbeitenden gelockert. Bislang mussten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz des Personals sicherstellten. Durch die Änderung besteht keine Verpflichtung mehr ein bestimmtes KI-Kompetenzniveau vorzuweisen. Es besteht jedoch die Anforderung, dieses zu fördern und zu unterstützen. Besonders für kleinere Unternehmen soll dies eine Minimierung des Aufwandes bedeuten.
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Der neu geschaffene Artikel 4a bietet die Möglichkeit für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und bei angemessenen Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, um Verzerrungen, welche die Gesundheit und Sicherheit von Personen beeinträchtigen, negative Auswirkungen hinsichtlich der Grundrechte haben oder zu Diskriminierung führen, zu erkennen und zu korrigieren.
Ergänzung zu verbotenen Praktiken im KI-Bereich
Ab dem 02.12.2026 werden die verbotenen Praktiken im KI-Bereich erweitert, insbesondere in Bezug auf das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung von KI-Systemen zur Erzeugung oder Bearbeitung von intimem Material.
Erweiterung der Befugnisse des Büros für Künstliche Intelligenz
Änderungen betreffen auch die Unterstützung durch das Büro für Künstliche Intelligenz oder die Kommission, z.B. durch Praxisleitfäden oder bei KI-Reallaboren. Mit dem Ziel der stärkeren Zusammenarbeit von KI-Reallaboren auf Unionsebene. Zudem wird dem Büro für künstliche Intelligenz die Möglichkeit eingeräumt, ein KI-Reallabor auf Unionsebene zu errichten. Bezüglich der Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen sowie Amtshilfe werden die Aufgaben und Befugnisse sowie das Verhältnis zwischen dem Büro für Künstliche Intelligenz und den Marktüberwachungsbehörden überarbeitet. Das Büro für Künstliche Intelligenz erhält diesbezüglich neue Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse, es kann Verpflichtungszusagen von Akteuren für bindend erklären und kann bei Verstößen Geldbußen und Zwangsgelder verhängen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Zunächst sollte weiterhin die eigene Einstufung erfolgen, inwieweit das eigene Unternehmen von der KI-Verordnung betroffen ist, d.h. ob bspw. die Rolle als Anbieter und/oder Betreiber gegeben ist und in welche Risikoeinstufung das jeweilige KI-System fällt. Danach richten sich die zu beachtenden und nun z.T. erweiterten und geänderten Anforderungen und auch Verbote, was auch im Kontext der Unternehmensgröße eine Rolle spielt, da nunmehr für Midcap-Unternehmen weitere Erleichterungen gelten könnten.
Zudem sollte das eigene Schulungskonzept zur KI-Kompetenz geprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Erleichterungen erlauben hier nun mehr Spielraum, dennoch besteht für Unternehmen eine Pflicht zur Unterstützung des Aufbaus von Kompetenzen und diese sollten im Interesse des Unternehmens liegen, um KI sinnvoll, sicher und gewinnbringend nutzen zu können.
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